Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Geschäftsführende Vorstand als besonderer Vertreter.
a) Wahl und Abberufung des Vorsitzenden sowie der Mitglieder des Vorstandes;
b) Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und es Berichtes der Rechnungsprüfer;
c) Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes;
d) Verabschiedung der Beitragsordnung, insbesondere Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und ggf. Umlagen;
e) Beschluss über den Jahreshaushaltsplan
f) Wahl von zwei Rechnungsprüfern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen;
g) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über Auflösung des Vereins;
Beim Ausscheiden des Vorsitzenden innerhalb der gewählten Zeit übernimmt der Vertreter diese Aufgabe bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
– Die Entwicklung von Vorschlägen für eine zukunftsfähige Nutzung der Theresienkapelle,
– Die Entscheidung über Projekte der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins,
– Die Entscheidung über Verwendung von Vereinsvermögen bis zu einer Höhe von 25%,
– Der Beschluss über den Tätigkeitsbericht mit geprüfter Jahresrechnung zur Vorlage an die Mitgliederversammlung.
Über alle Sitzungen der Mitgliederversammlung, des Vorstandes sowie des Geschäftsführenden Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Singen, den 12. Okt. 2006
Beschlossen in der Mitgliederversammlung 27. April 2006,
geändert in der Mitgliederversammlung am 11. Juli 2006,
geändert in der Mitgliederversammlung am 12. Okt. 2006,
Geändert in der Mitgliederversammlung am 9. April 2018
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